Pressemitteilung Nr. 68/2010 vom 03.08.2010

Dr. Martina Eppelt, Dr. Richard Häußler und Martin Brandt neue Richter am Bundesverwaltungsgericht

Heute haben die Richterin am Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt


Dr. Martina Eppelt


der Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof


Dr. Richard Häußler


und der Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg


Martin Brandt


ihr Amt als Richterin bzw. Richter am Bundesverwaltungsgericht angetreten.


Frau Dr. Eppelt wurde 1969 in Dortmund geboren. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung begann sie im September 1997 ihre richterliche Laufbahn am Verwaltungsgericht Magdeburg. Im Mai 1999 promovierte die Universität Passau sie zum Doktor der Rechte. Ab Januar 2002 war Frau Dr. Eppelt zunächst für die Dauer von zwei Jahren als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und sodann von Januar 2005 bis September 2009 an das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt abgeordnet. Im September 2006 wurde sie zur Richterin am Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt ernannt.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Frau Dr. Eppelt dem u.a. für das öffentliche Dienstrecht zuständigen 2. Revisionssenat zugewiesen.


Herr Dr. Häußler wurde 1962 in Ulm geboren. Im Februar 1993 begann er seine richterliche Tätigkeit am Verwaltungsgericht Augsburg. Im Dezember desselben Jahres verlieh ihm die Universität Würzburg den Grad des Doktors der Rechte. Von Mai 1995 bis Dezember 1999 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. Daran schloss sich eine Tätigkeit bei der Regierung von Schwaben an, wo Herr Dr. Häußler zuletzt das Amt eines Leitenden Regierungsdirektors inne hatte. Im September 2007 wurde er zum Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ernannt.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Herrn Dr. Häußler dem u.a. für das Fürsorgerecht, das Vertriebenen-, das Schwerbehinderten-, Mutterschutz-, Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht sowie das Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen 5. Revisionssenat zugewiesen.


Herr Brandt, 1958 in Oberkirch geboren, begann seine richterliche Tätigkeit im November 1988 am Verwaltungsgericht Freiburg. Von Januar 1991 bis September 1994 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. Im Januar 2001 wurde er zum Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ernannt. Von November 2003 bis Dezember 2004 folgte eine Abordnung an das Staatsministerium Baden-Württemberg.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Herrn Brandt dem u.a. für das Umweltschutz-, das Abfall- und das Wasserrecht, das Recht des Baues von Wasserstraßen, das Recht der Anlegung von Schienenwegen, das Bergrecht, das Informationsfreiheitsrecht und das Staatskirchenrecht zuständigen 7. Revisionssenat zugewiesen.