Pressemitteilung Nr. 54/2021 vom 01.09.2021

Richterin am Bundesverwaltungsgericht Elisabeth Steiner ausgeschieden

Mit Ablauf des Monats August 2021 wechselt Frau Richterin am Bundesverwaltungsgericht Elisabeth Steiner infolge ihrer Wahl durch das Parlamentarische Kontrollgremium als Mitglied in das gerichtsähnliche Kontrollorgan des Unabhängigen Kontrollrates.


Ihre richterliche Laufbahn begann Frau Steiner nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung im September 1996 am Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg. Nach einer zweijährigen Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht wurde Frau Steiner im Mai 2000 an die Regierung von Oberbayern versetzt. Von November 2004 bis Juni 2008 war sie beim Landratsamt Dachau beschäftigt. Anschließend wechselte sie an das Bayerische Staatsministerium des Innern. Seit Oktober 2013 war sie als Oberlandesanwältin bei der Landesanwaltschaft Bayern tätig.


Im Oktober 2018 folgte ihre Ernennung zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht. Frau Steiner war dem 6. Revisionssenat zugewiesen. Dieser ist u.a. für das Schul- und Hochschulrecht, das Prüfungsrecht, das Presse-, Rundfunk- und Telekommunikationsrecht, das Postrecht, das Versammlungsrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, das Recht der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste sowie das Staatskirchenrecht zuständig.


Mit der Ernennung von Frau Steiner in ein Beamtenverhältnis auf Zeit mit Wirkung vom 1. September 2021 ruhen ihre Rechte und Pflichten aus dem Richterverhältnis.