Pressemitteilung Nr. 55/2021 vom 01.09.2021

Dr. Stephanie Gamp neue Richterin am Bundesverwaltungsgericht

Heute hat die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Stephanie Gamp ihr Amt als Richterin am Bundesverwaltungsgericht angetreten.


Frau Dr. Gamp wurde 1973 in Luckenwalde geboren. Nach Abschluss des Studiums promovierte sie die Freie Universität Berlin im November 2000 zum Doktor der Rechte. Zeitgleich begann Frau Dr. Gamp ihre richterliche Laufbahn im Land Berlin am Amtsgericht Mitte und war anschließend von Dezember 2001 bis Ende März 2004 am Landgericht Berlin tätig. Im April 2004 wurde sie an das Verwaltungsgericht Berlin abgeordnet, wo sie im März 2005 zur Richterin am Verwaltungsgericht ernannt wurde. Von Oktober 2013 bis Ende Juni 2014 war Frau Dr. Gamp an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgeordnet. Im Februar 2016 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht Berlin befördert. Seit November 2019 war Frau Dr. Gamp an die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung abgeordnet.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Frau Dr. Gamp dem 6. Revisionssenat zugewiesen. Dieser ist u.a. für das Schul- und Hochschulrecht, das Prüfungsrecht, das Presse-, Rundfunk- und Telekommunikationsrecht, das Postrecht, das Versammlungsrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, das Recht der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste sowie das Staatskirchenrecht zuständig.