Pressemitteilung Nr. 78/2023 vom 01.11.2023

Dr. Ariane Wiedmann neue Richterin am Bundesverwaltungsgericht

Heute hat Dr. Ariane Wiedmann ihr Amt als Richterin am Bundesverwaltungsgericht angetreten.


Dr. Ariane Wiedmann wurde 1976 in Fürstenfeldbruck geboren. Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften im April 2001 verlieh ihr die Universität Oxford im Juli 2002 den akademischen Grad des Magister Juris. Die Ludwig-Maximilians-Universität München promovierte sie im Juli 2006 zum Doktor der Rechte. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung begann Dr. Wiedmann ihre richterliche Laufbahn im März 2007 am Verwaltungsgericht Würzburg. Im Juni 2008 folgte eine mehrjährige Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht. Während dieser Zeit wechselte Dr. Wiedmann zum Bayerischen Staatsministerium des Innern und wurde zur Regierungsrätin ernannt. Nach ihrer Beförderung zur Oberregierungsrätin im Mai 2011 und einer mehrjährigen Abordnung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie war sie ab Mai 2014 am Landratsamt Starnberg tätig. Einer Abordnung als Richterin kraft Auftrags an das Verwaltungsgericht München ab Mai 2016 schloss sich im Januar 2017 ihre Versetzung dorthin unter Ernennung zur Richterin am Verwaltungsgericht an. Im Juli 2019 wurde sie zur Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof befördert.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Dr. Ariane Wiedmann dem 11. Revisionssenat zugewiesen. Dieser ist für das Recht des Ausbaus von Energieleitungen sowie für Streitigkeiten zuständig, die Vorhaben zur Errichtung und zur Anbindung von Terminals zum Import von Wasserstoff und Derivaten betreffen, mit Ausnahme von Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz.