Pressemitteilung Nr. 80/2023 vom 01.11.2023

Elektronische Aktenführung in allen Senaten des Bundesverwaltungsgerichts

Seit dem 1. November 2023 werden in sämtlichen Senaten des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig die Gerichtsakten elektronisch geführt. Damit hat ein Prozess zur schrittweisen Einführung der führenden elektronischen Gerichtsakte seinen Abschluss gefunden, mehr als zwei Jahre vor dem gesetzlichen Stichtag für die verpflichtende elektronische Aktenführung am 1. Januar 2026.


"Mit großem Engagement haben die Beschäftigten der Gerichtsverwaltung und der Geschäftsstelle sowie die Richterinnen und Richter an der Realisierung dieses Meilensteins der Digitalisierung der Justiz gearbeitet", betont Prof. Dr. Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts. "In weniger als zwei Jahren wurde das Gericht nicht nur mit der notwendigen Hard- und Software ausgestattet. Die Anwenderinnen und Anwender wurden auf dem Weg von der Papierakte zur elektronischen Akte vielmehr auch durch zahlreiche Schulungs- und Fortbildungsangebote begleitet. Die führende 'EGA' vereinfacht und beschleunigt die Abstimmung und Bearbeitung unserer Entscheidungen deutlich. Es freut mich daher besonders, dass der neue 11. Senat gleich von Beginn an digital arbeiten wird ." (PM 76/2023)


Ab dem 1. November 2023 werden die Akten aller eingehender und fortgeführter Verfahren des 11. Senats, des 1. und des 2. Wehrdienstsenats, des Fachsenats und des Großen Senats sowie bei Güteverfahren elektronisch geführt. In den anderen Senaten begann die Arbeit mit der führenden elektronischen Gerichtsakte sukzessive seit dem 1. September 2022.


Die Einführung der elektronischen Gerichtsakte erfolgt auf Grundlage von § 2 Satz 2 der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes in der Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten (Bundesgerichte-Aktenführungsverordnung -BGAktFV-, BGBl I 2020, S. 745) in der aktuell geltenden Fassung.