Pressemitteilung Nr. 10/2026 vom 24.02.2026

Geschäftslage des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2025

1. Allgemeiner Überblick


Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr gesunken. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 935 (2024: 987) Verfahren anhängig gemacht worden. Die Zahl der Erledigungen ist im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls etwas zurückgegangen (955 gegenüber 979). Zu den erfassten Verfahren zählen neben Revisionen und Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision auch erstinstanzliche Verfahren (etwa Klagen gegen die Planung und den Ausbau besonders wichtiger Verkehrswege oder gegen Vereinsverbote), Wehrdienstverfahren, Geheimschutzsachen sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.


Die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren konnte leicht reduziert werden (527 gegenüber 547 im Vorjahr).


JahrEingängeErledigungenAnhängig am Jahresende
202110841059584
2022980975589
20239771027539
2024987979547
2025935955527

2. Verfahrensdauer in Revisions- und Beschwerdeverfahren


Die Dauer der Revisionsverfahren hat sich insgesamt deutlich verkürzt: Sie betrug, unter Einschluss von unstreitigen Erledigungen, durchschnittlich 12 Monate und 9 Tage gegenüber 13 Monaten und 9 Tagen im Jahr 2024. Die Dauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren konnte im Vergleich zum Vorjahr mit 13 Monaten und 2 Tagen ebenfalls deutlich reduziert werden, wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich ist.


JahrVerfahrensdauer (Revisionsverfahren durch Urteil erledigt)
202113 Monate 11 Tage
202214 Monate 26 Tage
202315 Monate 6 Tage
202414 Monate 24 Tage
202513 Monate 2 Tage

Die Dauer der Beschwerdeverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr in etwa gleich geblieben: Durchschnittlich waren sie in 5 Monaten und 10 Tagen (2024: 5 Monate und 2 Tage) erledigt. Von den Beschwerdeverfahren konnten 33,3 % innerhalb von 3 Monaten und 60 % innerhalb von 6 Monaten beendet werden.


3. Erstinstanzliche Verfahren


Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet gemäß § 50 Abs. 1 VwGO in den dort genannten Fällen im ersten und letzten Rechtszug. Im Jahr 2025 sind insgesamt 101 (Vorjahr: 105) Klagen und 60 (Vorjahr: 44) Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eingegangen, für die das Gericht erstinstanzlich zuständig ist. Die Verfahren betreffen insbesondere Infrastrukturvorhaben sowie Vereinsverbote und erfordern in der Regel einen besonderen Aufwand.


Die Dauer der Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betrug durchschnittlich lediglich 2 Monate und 20 Tage.


Verfahren über Infrastrukturvorhaben


Im Jahr 2025 sind 65 Klagen zu Verfahren über Infrastrukturvorhaben eingegangen, nahezu genauso viele wie im Vorjahr (2024: 66). Bezogen auf derartige Infrastrukturvorhaben sind wie im Vorjahr 30 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt worden (2024: 30).


Die Neueingänge verteilen sich wie folgt: Im Fernstraßenrecht sind 20 (Vorjahr: 19), im Schienenwegerecht 10 (Vorjahr: 11), im Energieleitungsausbaurecht 26 (Vorjahr: 32), in Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz sind 9 (Vorjahr: 3) Klagen und im Recht des Baues von Wasserstraßen ist keine Klage (Vorjahr: 1) eingegangen.


Die durchschnittliche Dauer der dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesenen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte betrug 8 Monate und 13 Tage und ist damit nahezu gleich geblieben. Sie hat sich in den letzten beiden Jahren damit noch einmal deutlich verkürzt.


JahrVerfahrensdauer (Klageverfahren über Infrastrukturvorhaben, die dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesen sind)
202112 Monate 18 Tage
202212 Monate 18 Tage
202310 Monate 17 Tage
20248 Monate 16 Tage
20258 Monate 13 Tage

Vereinsverbotsverfahren


Im Jahr 2025 sind in den Vereinsverbotsverfahren 4 und damit ähnlich viele Klagen wie im Vorjahr (2024: 6) eingegangen.


Die durchschnittliche Dauer der Verfahren betrug 2 Jahre und 10 Tage.