Pressemitteilung Nr. 44/2012 vom 14.05.2012

Mündliche Verhandlung über den Planfeststellungsbeschluss "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld" am 3. und 4. Juli 2012

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am


Dienstag, dem 3. Juli 2012, 10.00 Uhr


über Klagen auf Wiedereinsetzung in die Klagefrist (BVerwG 4 A 5000.10 - 5002.10, 4 A 7000.11) sowie über Klagen auf Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Klageverfahren (BVerwG 4 A 6001.11 und 6002.11) betreffend den Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld" vom 13. August 2004  sowie am


Mittwoch, dem 4. Juli 2012, 10.00 Uhr


**über Klagen auf Rücknahme des genannten Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG 4 A 7001.11 - 7003.11) verhandeln.


In den am 3. Juli 2012 terminierten Verfahren machen die Gemeinde Kleinmachnow, eine Wohnungsbaugesellschaft und mehrere Anwohner aus Kleinmachnow, Rangsdorf, Berlin-Lichtenrade und Mahlow geltend, erst jetzt sei ihnen bekannt geworden, dass das beklagte Land Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) und die beigeladene Flughafen Berlin Brandenburg GmbH die Auswirkungen des Flugbetriebs im Planfeststellungsverfahren wider besseres Wissen ausgehend von geradlinigen und nicht von abknickenden Abflugrouten dargestellt hätten. Dadurch seien sie davon abgehalten worden, fristgerecht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zu erheben. Anwohner aus Königs Wusterhausen, Zeuthen, Berlin-Bohnsdorf und Blankenfelde, die bereits im Jahr 2004 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben hatten, begehren aus diesem Grund die Wiederaufnahme ihrer rechtskräftig abgeschlossenen Klageverfahren.


In den am 4. Juli 2012 zu verhandelnden Verfahren machen Anwohner aus Zeuthen und Mahlow geltend, dass der Planfeststellungsbeschluss an einem grundlegenden Fehler leide, weil das beklagte Land Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) und die beigeladene Flughafen Berlin Brandenburg GmbH die Auswirkungen des Flugbetriebs wider besseres Wissen ausgehend von geradlinigen und nicht - wie für den unabhängigen Bahnbetrieb geboten - von um mindestens 15° divergierenden Abflugstrecken ermittelt und in die Abwägung eingestellt hätten. Die Kläger verlangen deswegen die Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses, hilfsweise die Untersagung des unabhängigen Parallelbetriebs auf den beiden Start- und Landebahnen.


1. Allgemeine Hinweise


Die Anzahl der Plätze für Zuschauer, die nicht an den Klageverfahren beteiligt sind, ist begrenzt.


Anmeldungen der Zuschauer zur Teilnahme an den mündlichen Verhandlungen müssen für jeden Verhandlungstag gesondert schriftlich erfolgen. (Medienvertreter beachten hierzu die besonderen Hinweise zu 2.). Anmeldungen der Zuschauer sind zu richten:


per Post an: Bundesverwaltungsgericht


Geschäftsstelle 4. Senat


Postfach 10 08 54


04008 Leipzig


oder per Fax an: 0341 2007-1000


oder per E-Mail an: flughafen-berlin@bverwg.bund.de


Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift für jede Person anzugeben, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchte. Um zusätzliche Angabe einer E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder einer Faxnummer wird gebeten. Pro Absender können maximal fünf Personen angemeldet werden.


Die Reservierung erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Anmeldungen, die berücksichtigt werden konnten, erhalten eine Zusage.


Einlass in den Sitzungssaal wird ab eine Stunde vor Beginn der Verhandlung gewährt.


Das Telefonieren im Sitzungssaal ist nicht gestattet. Mobiltelefone sind daher auszuschalten. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen während der Verhandlung sind untersagt. Laptops dürfen im Sitzungssaal ebenfalls nicht benutzt werden. Medienvertretern, Verfahrensbeteiligten und deren Bevollmächtigten kann die Nutzung im Offline-Betrieb gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten keine Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.


Parkmöglichkeiten in der Umgebung des Bundesverwaltungsgerichts stehen in erster Linie in den öffentlichen Parkhäusern zur Verfügung. Es wird dennoch empfohlen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.


2. Besondere Hinweise für Medienvertreter


Akkreditierungen


Für Vertreter der Medien stehen an jedem Verhandlungstag auf der Empore des Großen Sitzungssaals 20 Sitzplätze zur Verfügung.


Alle Medienvertreter werden gebeten, sich bis Donnerstag, den 28. Juni 2012, 12.00 Uhr, per E-Mail bei der Pressestelle für jeden Verhandlungstag gesondert zu akkreditieren (E-Mail: pressestelle@bverwg.bund.de ).  Dem Antrag auf Akkreditierung ist eine Ablichtung des Presseausweises beizufügen. Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Für jede Anstalt, Agentur etc. ist nur eine Akkreditierung möglich. Nach Ablauf der Akkreditierungsfrist wird eine Bestätigung per E-Mail versandt.


Ton-, Bild- und Filmaufnahmen


Gemäß der Regelung des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 169) sind Ton-, Film- und


Fotoaufnahmen im Sitzungssaal nur bis zum Beginn der Verhandlung zulässig. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet.


Für die Aufnahmen im Sitzungssaal gilt eine „Pool-Regelung“: Es werden zwei Fernsehteams (je ein öffentlich-rechtlicher und ein privater Sender) mit jeweils zwei Kameras zugelassen. Ferner werden sechs Fotografen (vier Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen. Die Bestimmung der Pools bleibt den Rundfunk- und Fernsehanstalten und den Agenturen überlassen.


Die Pool-Mitglieder verpflichten sich, die Aufnahmen den anderen Sendern unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Pool-Mitglied werden.


Die Pool-Mitglieder sind der Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts bis Donnerstag, den 28. Juni 2012, 12.00 Uhr , per E-Mail mitzuteilen. **


Interviews, Fernseh- und Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten sind nur außerhalb des Sitzungssaals gestattet.


Aufenthaltsraum


Den Medienvertretern steht ein Aufenthaltsraum mit einem Festnetzanschluss, aber ohne Internetanschluss, zur Verfügung.