Pressemitteilung Nr. 46/2014 vom 01.07.2014

Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert neuer Präsident und Dr. Josef Christ neuer Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts

Mit Wirkung vom heutigen Tag hat der Bundespräsident den bisherigen Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert zum Präsidenten und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Josef Christ zum Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts ernannt.


Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert , geboren 1955 in Berlin, begann seine richterliche Laufbahn 1984 am Landgericht Offenburg. Anfang 1986 wechselte er in die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wo er - unterbrochen durch Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht sowie als Referent an das Staatsministerium Baden-Württemberg - am Verwaltungsgericht Karlsruhe tätig war. Im August 1994 wurde Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert zum Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ernannt. An der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, die ihn bereits 1987 zum Doktor der Rechte promoviert hatte, nahm er von Oktober 1996 bis September 1997 die Vertretung des Lehrstuhls für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften wahr. Im Februar 2000 bestellte ihn die Universität Freiburg zum Honorarprofessor.  


Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im September 2003 gehörte Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert dem u.a. für das Gesundheitsverwaltungsrecht, das Landwirtschaftsrecht, das Lebensmittelrecht, das Recht zur Bereinigung von SED-Unrecht, das Verkehrsrecht und das Recht der Wirtschaftsförderung zuständigen 3. Revisionssenat an. Im Jahre 2009 wurde ihm von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die Ehrendoktorwürde verliehen. Im Mai 2011 übernahm Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert den Vorsitz des u.a. für das Kommunalrecht, das Recht zur Regelung von Vermögensfragen, das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Recht der freien Berufe zuständigen 8. Revisionssenats. Seit November 2012 war er Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts . Als Präsident wird er Vorsitzender des 10. Senats sein, der u.a. für das Kommunalrecht, das Recht der freien Berufe, das Kammerrecht, das Subventionsrecht sowie das Recht der Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig ist.


Herr Dr. Christ wurde 1956 in Langenargen (Bodenseekreis) geboren und absolvierte zunächst die Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt in Kehl. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg, die ihn 1989 zum Doktor der Rechte promovierte. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahr 1990 begann er seine richterliche Tätigkeit am Verwaltungsgericht Karlsruhe. Es folgten Abordnungen von Juli 1993 bis Februar 1995 an das Bundeskanzleramt in Bonn, von April 1996 bis Ende 1999 an das Bundesverfassungsgericht und von Januar bis September 2000 an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Im August 2001 wurde Herr Dr. Christ zum Richter am Verwaltungsgerichtshof ernannt. Von Oktober 2001 bis April 2002 war er erneut als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht und ab Mai 2007 an das Staatsministerium Baden-Württemberg abgeordnet.


Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im August 2008 gehörte Herr Dr. Christ dem u.a. für das Straßen- und Wegerecht, das Kommunalabgabenrecht und das Flurbereinigungsrecht zuständigen 9. Revisionssenat an. Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Herrn Dr. Christ den Vorsitz des 8. Revisionssenats übertragen, der u.a. für das Recht zur Regelung von Vermögensfragen und das Wirtschaftsverwaltungsrecht zuständig ist.