Pressemitteilung Nr. 48/2014 vom 15.07.2014

Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Ulrich Maidowski zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt

Heute hat der Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Ulrich Maidowski aus den Händen des Bundespräsidenten die Ernennungsurkunde zum Richter des Bundesverfassungsgerichts erhalten. Herr Dr. Maidowski tritt die Nachfolge von Herrn Dr. Michael Gerhardt an.


Herr Dr. Maidowski wurde 1958 in Walsrode geboren. Im Jahr 1988 promovierte ihn die Universität Tübingen zum Doktor der Rechte. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung begann er im September 1990 seine richterliche Laufbahn am Verwaltungsgericht Aachen. Ab Dezember 1995 war er zunächst für die Dauer von zwei Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht, im darauffolgenden Jahr für mehrere Monate an das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg (jetzt Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg) abgeordnet. Im Dezember 1999 wurde Herr Dr. Maidowski zum Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ernannt.


Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Juli 2009 gehörte Herr Dr. Maidowski dem für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Revisionssenat an. Im April 2012 wechselte er in den 1. und 10. Revisionssenat, die u.a. für das Ausländer- und Asylrecht zuständig sind. Neben seiner richterlichen Tätigkeit war Herr Dr. Maidowski für die Verbindung zu ausländischen Stellen und die Betreuung von ausländischen Besuchern zuständig.