Pressemitteilung Nr. 1/2015 vom 05.01.2015

Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Susanne Hauser im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Dezember 2014 ist Frau Richterin am Bundesverwaltungsgericht


Dr. Susanne Hauser


nach über 39-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und mehr als 10-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.


Frau Dr. Hauser studierte Rechtswissenschaften in München. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung begann sie im Juni 1978 ihre berufliche Laufbahn als Richterin am Amtsgericht München. Von dort wechselte sie im darauffolgenden Jahr zur Regierung von Oberbayern. Im August 1980 wurde Frau Dr. Hauser an die Landesanwaltschaft München versetzt und im Juni 1981 zur Landesanwältin ernannt. Im Januar 1982 wurde sie unter Ernennung zur Richterin am Verwaltungsgericht an das Verwaltungsgericht München versetzt. Im Dezember 1986 promovierte sie die Ludwig-Maximilians-Universität München zum Doktor der Rechte. Im November 1994 schloss sich ihre Ernennung zur Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof an.


Seit ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht im Juli 2004 gehörte Frau Dr. Hauser dem u.a. für das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Kommunalrecht, das Recht der freien Berufe, das Kammerrecht und das Recht zur Regelung von Vermögensfragen zuständigen 8. Revisionssenat, seit Juli 2014 durch Übertragung einiger vorgenannter Rechtsgebiete, auch dem 10. Revisionssenat, an. Sie hat die Rechtsprechung dieser Senate maßgeblich geprägt und beeinflusst.