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  • 06.05.2026

    Lärmschutz zugunsten von Einrichtung für Pflegebedürftige

    Eine Einrichtung für Pflegebedürftige muss keine gebietsprägende Wirkung entfalten, um dem Immissionsrichtwert von tagsüber 45 dB(A) zu unterfallen, den die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) für Pflegeanstalten vorsieht. (…)

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