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Aufgrund des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus ist das Bundesverwaltungsgericht bis auf Weiteres für auswärtige Besucherinnen und Besucher geschlossen.
Die Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen ist mit medizinischer Gesichtsmaske oder mit FFP2-Maske möglich. Für ausreichend Abstand in den Sitzungssälen ist gesorgt.
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