Ausbildung

Das Bundesverwaltungsgericht bildet aus für die Berufe

Die Ausbildung wird im dualen System durchgeführt und findet an zwei Lernorten, dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule, statt. Sie vermittelt die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für den jeweiligen angestrebten Beruf.

Die Ausbildung beginnt in der Regel am 1. September eines Jahres und dauert drei Jahre. Die Ausbildungsvergütung für alle Ausbildungsberufe des Bundesverwaltungsgerichts richtet sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Auszubildende (TVAöD).

Wir bieten:

  • eine Ausbildungsvergütung ab 1018 € im Monat, eine Jahressonderzahlung und einen jährlichen Lernmittelzuschuss
  • 30 Urlaubstage pro Ausbildungsjahr und gleitende Arbeitszeit
  • eine Prämie von 400 € bei erfolgreichem Bestehen der Ausbildung
  • die Möglichkeit einer befristeten Anschlussbeschäftigung.

Aktuelle Stellenausschreibungen für Auszubildende finden Sie im Bereich Karriere.