Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter für die Rechtsdokumentation

Das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

zwei Sachbearbeiterinnen / zwei Sachbearbeiter für die Rechtsdokumentation (m/w/d).

Die Abteilung Rechtsdokumentation des Bundesverwaltungsgerichts ist integraler Bestandteil einer zunehmend digitalisierten gerichtlichen Informationsversorgung. In Kooperation mit den Dokumentationsstellen der übrigen Bundesgerichte erschließt sie die Rechtsprechung und Fachliteratur aller Gerichtsbarkeiten und Instanzen, um eine optimale Recherche in der Rechtsdatenbank des Bundes zu gewährleisten. Darüber hinaus entwickelt und betreut sie Informationsprodukte, die auf die Anforderungen der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts abgestimmt sind und stellt der Öffentlichkeit relevante Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bereit.

Aufgabenschwerpunkte sind:

  • Dokumentarische Erschließung juristischer Literatur

    • juristische Literatur im Rahmen der zwischen den Dokumentationsstellen des Bundes abgestimmten Federführungszuteilungen dokumentieren, Literatur und Gesetzgebung mit öffentlich-rechtlichem Bezug
    • Qualität der Dokumentationsergebnisse von Referentinnen und Referenten der Abteilung Rechtsdokumentation sowie beauftragter Dritter sichern
    • dokumentarische fachliche Werkzeuge und Hilfsmittel für diese Aufgaben weiterentwickeln
    • Dokumentationsergebnisse hinsichtlich Vollständigkeit und Präzision der Suchergebnisse optimieren
    • Mitwirkung bei der Konzeptionierung neuer Informationsprodukte und Zuarbeiten im Wirkbetrieb
  • Abrechnungsmanagement für extern vergebene Dokumentationsleistungen

  • Inhaltliche Erschließung der historischen Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts

Wir erwarten:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Fachhochschule) der Fachrichtung Informationsmanagement oder als Diplom-Dokumentarin (FH) bzw. Diplom-Dokumentar (FH) oder ein vergleichbares abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Fachhochschule) mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen

  • strukturierte, zielorientierte, sorgfältige und selbständige Arbeitsweise

  • ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit

  • sehr gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift

Wir bieten einen vielseitigen, krisensicheren und interessanten Arbeitsplatz bei einem obersten Gerichtshof des Bundes. Für eine ausgewogene Work-Life-Balance bieten wir 30 Tage Urlaub, Überstundenausgleich, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei, flexible Arbeitszeitgestaltung, die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Jobticket und die Möglichkeit von Telearbeit und mobilem Arbeiten.

Die Einstellung als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter erfolgt unter Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b TVöD. Die spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist möglich, sofern die Voraussetzungen des Bundesbeamtengesetzes erfüllt sind und haushaltsrechtliche oder personalwirtschaftliche Gründe nicht entgegenstehen.

Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit können für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Zudem kann bei Vorliegen spezieller Qualifikationen oder einschlägiger Berufserfahrung die Möglichkeit der Gewährung von zusätzlichen variablen Gehaltsbestandteilen bestehen.

Für Tarifbeschäftigte, deren derzeitiges Arbeitsverhältnis unter den Geltungsbereich des TVöD fällt, besteht die Möglichkeit der Beschäftigung im Rahmen einer Abordnung für die Dauer von sechs Monaten mit dem Ziel der Versetzung.

Die Ausschreibung richtet sich auch an Beamtinnen bzw. Beamte des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppen A 9 bis A 11. Hier ist zunächst eine Abordnung für die Dauer von sechs Monaten mit dem Ziel der Versetzung vorgesehen.

Zusätzlich wird derzeit eine oberstgerichtliche Zulage in Höhe von monatlich 275 € (für BesGr. A 10 - A 11 bzw. Entgeltgruppe 9b) bzw. 220 € (für BesGr. A 9) gezahlt.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden Trennungsgeld und Reisebeihilfen, ggf. Umzugskosten­vergütung sowie Sonderurlaub für Familienheimfahren gewährt.

Auch Bewerbungen mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit werden entsprechend den personellen und organisatorischen Möglichkeiten berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht unterstützt Beschäf­tigte mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen dabei, Berufstätigkeit und Familie besser ver­einbaren zu können.

Das Bundesverwaltungsgericht gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

Die Ausschreibung richtet sich an Bewerberinnen/Bewerber aller Nationalitäten. Sofern Sie einen ausländischen Studienabschluss erlangt haben, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte einen Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz (ZAB) bei. Weitere Informationen können der Inter­netseite www.kmk.org entnommen werden.

Sollte Ihr Interesse geweckt sein, übersenden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse, Beurteilungen, Referenzen, Beschäftigungs- und Fortbildungsnachweise) bis zum 2. Februar 2026 an:

Herrn
Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts
Referat Personal, BVerwG 05/2025
Simsonplatz 1
04107 Leipzig

Eine Übersendung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail an [email protected] ist möglich.

Für Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung wenden Sie sich bitte an Frau Spengler (0341 2007 1520). Für Fragen zu dem Arbeitsplatz steht Ihnen Herr Weber (0341 2007 1600) als Ansprechperson zur Verfügung.

Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist der Bewerbung ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen.