Urteil vom 27.01.2010 -
BVerwG 7 A 8.09ECLI:DE:BVerwG:2010:270110U7A8.09.0
Urteil
BVerwG 7 A 8.09
In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
auf die mündliche Verhandlung vom 21. Januar 2010
durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Krauß, Neumann und Guttenberger und die Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht Schipper und Dr. Held-Daab
für Recht erkannt:
- Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 796 536,51 € nebst Zinsen in Höhe von jährlich 4 v.H. seit dem 26. März 2009 zu zahlen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.