Verfahrensinformation

Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesstraße B 96 - Kirchhainer Damm - in Berlin-Lichtenrade. Als Eigentümerin zweier mit Wohnhäusern bebauter Anliegergrundstücke macht sie geltend, der Ausbau führe zu einer unzumutbaren Verlärmung ihrer Grundstücke. Hilfsweise begehrt sie eine Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um die Anordnung, eine durchgehende Lärmschutzwand entlang ihrer Grundstücksgrenze zu errichten.