Beschluss vom 17.07.2023 -
BVerwG 5 PB 8.23ECLI:DE:BVerwG:2023:170723B5PB8.23.0
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Zitiervorschlag
BVerwG, Beschluss vom 17.07.2023 - 5 PB 8.23 - [ECLI:DE:BVerwG:2023:170723B5PB8.23.0]
Beschluss
BVerwG 5 PB 8.23
- VG Göttingen - 20.09.2021 - AZ: 7 A 2/20
- OVG Lüneburg - 08.02.2023 - AZ: 18 LP 4/21
In der Personalvertretungssache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 17. Juli 2023
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Störmer
beschlossen:
- Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.
- Die Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - 18. Senat (Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen) - vom 8. Februar 2023 sowie des Verwaltungsgerichts Göttingen - Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen - vom 20. September 2021 sind wirkungslos.
Gründe
1 Das Verfahren ist gemäß § 83 Abs. 2 NPersVG i. V. m. § 83a Abs. 1 und 2 Satz 1 ArbGG einzustellen, nachdem es die Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
2 Die Antragsteller haben die Erledigungserklärung mit Schriftsatz vom 5. Juli 2023, der Beteiligte zu 1 mit Schriftsatz vom 7. Juli 2023 und der Beteiligte zu 2 mit Schriftsatz vom 10. Juli 2023 abgegeben.
3 Die Entscheidungen der Vorinstanzen sind in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 ZPO für wirkungslos zu erklären.