Beschluss vom 17.11.2022 -
BVerwG 1 C 17.22ECLI:DE:BVerwG:2022:171122B1C17.22.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 17.11.2022 - 1 C 17.22 - [ECLI:DE:BVerwG:2022:171122B1C17.22.0]

Beschluss

BVerwG 1 C 17.22

  • VG Berlin - 01.02.2019 - AZ: 15 K 936.17 V

In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. November 2022 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Keller und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dollinger und Böhmann beschlossen:

  1. Das Revisionsverfahren wird eingestellt.
  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 5 000 € festgesetzt.

Gründe

1 Die Beklagte hat ihre Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 1. Februar 2019 mit Schriftsatz vom 10. November 2022 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 sowie § 162 Abs. 3 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 GKG.