Pressemitteilung Nr. 15/2020 vom 17.03.2020

Geschäftslage des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2019

1. Allgemeiner Überblick


Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr erneut zurückgegangen. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 1251 Verfahren anhängig gemacht worden. Das bedeutet eine Abnahme von 6,9 % gegenüber dem Jahr 2018. Zugleich sank die Zahl der Erledigungen um 9,7 % auf 1300 (Vorjahr: 1441). Zu den erfassten Verfahren zählen neben Revisionen und Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision auch erstinstanzliche Verfahren (etwa Klagen gegen die Planung und den Ausbau besonders wichtiger Verkehrswege oder gegen Vereinsverbote), Wehrdienstverfahren, Geheimschutzsachen sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe. 


Die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren konnte gesenkt werden (636 gegenüber 685 im Vorjahr).


Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten fünf Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:


JahrEingängeErledigungenAnhängig am Jahresende
201514591412733
201616581664727
201714591407782
201813441441685
201912511300636


2. Verfahrensdauer in Revisions- und Beschwerdeverfahren


Die Dauer der Revisionsverfahren ist insgesamt, also unter Einschluss von unstreitigen Erledigungen, leicht gestiegen: sie betrug durchschnittlich 14 Monate und 15 Tage gegenüber 11 Monaten und 12 Tagen im Jahr 2018. Die Dauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls etwas gestiegen.


Die durchschnittliche Gesamtdauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren betrug in den letzten fünf Jahren:


JahrVerfahrensdauern(Revisionsverfahren durch Urteil erledigt)
201513 Monate 23 Tage
201611 Monate 27 Tage
201712 Monate 9 Tage
201814 Monate 16 Tage
201915 Monate 13 Tage

Auch die Dauer der Beschwerdeverfahren hat im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen: Durchschnittlich waren sie in 4 Monaten und 23 Tagen erledigt. Von den Beschwerdeverfahren konnten 46,38 % innerhalb von 3 Monaten - gerechnet ab Eingang beim Bundesverwaltungsgericht - und 62,24 % innerhalb von 6 Monaten beendet werden.


3. Erstinstanzliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben


In den Verfahren über Infrastrukturvorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist und die in der Regel einen besonderen Aufwand erfordern, sind im Jahr 2019 44 und damit etwas weniger Klagen als im Vorjahr (2018: 47) eingegangen. Bezogen auf derartige Infrastrukturvorhaben sind 18 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt worden. Das waren deutlich mehr Anträge als im Jahr 2018 (7).


Die Neueingänge verteilen sich wie folgt: Im Fernstraßenrecht sind 15 (2018: 27), im Schienenwegerecht 16 (2018: 4), im Energieleitungsausbaurecht 11 (2018: 14) und im Wasserstraßenrecht 2 (2018: 2) Klagen eingegangen.


Die durchschnittliche Dauer der dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesenen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:


Jahr Verfahrensdauern(Klageverfahren über Infrastrukturvorhaben, die dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesen sind)
20158 Monate 16 Tage
201611 Monate 6 Tage
201711 Monate 10 Tage
201812 Monate 23 Tage
201910 Monate 23 Tage

(Die im Jahr 2015 im Vergleich zu den übrigen Jahren kürzere Verfahrensdauer ist auf eine größere Zahl unstreitiger Erledigungen zurückzuführen.)