Pressemitteilung Nr. 38/2021 vom 01.06.2021

Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Thomas Heitz im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Mai 2021 wurde Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Thomas Heitz nach mehr als 16-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand versetzt.


Herr Dr. Heitz studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, welche ihn im November 1989 zum Doktor der Rechte promovierte.


Im August 1987 trat er als Richter auf Probe in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Im August 1990 wurde er zum Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe ernannt. Von September 1990 bis Oktober 1991 war Herr Dr. Heitz für den Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Sachsen dem damaligen Kreisgericht Leipzig-Stadt zugewiesen. Darauf folgten Abordnungen als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht und an das Bundesverfassungsgericht. Im Anschluss daran wechselte Herr Dr. Heitz in den Justizdienst des Freistaats Sachsen, wo er vor allem als Vorsitzender am Verwaltungsgericht Dresden und am Sächsischen Oberverwaltungsgericht (Funktionsvorsitz) tätig war.


Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im August 2004 gehörte Herr Dr. Heitz dem für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Revisionssenat sowie dem damaligen Disziplinarsenat an, seit 2011 jeweils als stellvertretenden Vorsitzender. Von 2011 bis 2015 war er Mitglied des Richterdienstgerichts des Bundes beim Bundesgerichtshof. Seit 2015 gehörte er dem 6. Revisionssenat an, ab März 2015 als stellvertretender Vorsitzender. Der 6. Senat ist u. a. zuständig für das Schul-, Hochschul-, und Prüfungsrecht, das Rundfunkrecht, das Post-und Telekommunikationsrecht, das Polizei-und Ordnungsrecht, das Parlamentsrecht sowie das Staatskirchenrecht.