Pressemitteilung Nr. 83/2025 vom 03.11.2025

Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Andreas Hartung im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Oktober 2025 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Andreas Hartung nach mehr als 16-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.


Dr. Andreas Hartung begann nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung seine richterliche Tätigkeit im Oktober 1990 am Verwaltungsgericht Karlsruhe. Im Oktober 1993 wurde er zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Von April 1993 bis April 2000 war Dr. Hartung an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet. Währenddessen promovierte ihn die Universität Freiburg 1995 zum Doktor der Rechte. Einer Abordnung von Oktober 2000 bis Juni 2001 an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg folgte eine Tätigkeit am Landgericht Karlsruhe als Richter in der Kammer für Baulandsachen von August 2001 bis Februar 2003. Anschließend wurde Dr. Hartung unter Ernennung zum Richter am Verwaltungsgerichtshof an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg versetzt.


Im Dezember 2009 wurde Herr Dr. Hartung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt und dem 2. Revisionssenat zugewiesen, der für das Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Beamtendisziplinarrechts und des Dienstrechts der Soldaten sowie das Recht der Wehrpflichtigen und der Zivildienstpflichtigen zuständig ist. Von April 20212 bis April 2015 war er zusätzlich dem für Beamtendisziplinarsachen nach Bundesdisziplinarordnung zuständigen Disziplinarsenat zugwiesen.


Für die Dauer der Wahlperiode des 18. Deutschen Bundestages war Herr Dr. Hartung Mitglied der Wahlkreiskommission und von Januar 2012 bis Dezember 2021 nichtständiger Beisitzer des Dienstgerichts des Bundes beim Bundesgerichtshof.