Referentin/Referent für die Rechtsdokumentation

Das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Referentin / einen Referenten für die Rechtsdokumentation (m/w/d).

Die Abteilung Rechtsdokumentation des Bundesverwaltungsgerichts ist integraler Bestandteil einer zunehmend digitalisierten Informationsversorgung für die Richterschaft des eigenen Hauses und der Verwaltungsgerichtsbarkeit allgemein.

Aufgabenschwerpunkte sind:

  • inhaltliche Erschließung und Qualitätssicherung von Rechtsinformationen; insbesondere juristische Dokumentation von Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung mit öffentlich-rechtlichem Bezug

  • Durchführung von Projekten zur Fort- und Neuentwicklung von Informationsprodukten

  • Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien

Wir erwarten:

  • abgeschlossenes Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen

  • detaillierte Kenntnisse der Methoden der Dokumentation, Kommunikation, Informations­wirtschaft, -vermittlung und -bewertung, Open Access, Daten- und Informationsanalyse sowie der dazugehörigen Technologien

  • verhandlungssichere Englischkenntnisse (C1-Niveau) in Wort und Schrift

  • ein hohes Maß an Dienstleistungsorientierung, Sozial- und Kommunikationskompetenz, Selbst­organisation und Belastbarkeit

Erwünscht sind:

  • berufspraktische Erfahrungen mit den Datenerfassungsschemata und Erfassungsrichtlinien der Rechtsinformationsdatenbank des Bundes

  • Kenntnisse im modernen Projektmanagement

Wir bieten einen vielseitigen, krisensicheren und interessanten Arbeitsplatz bei einem obersten Gerichtshof des Bundes. Für eine ausgewogene Work-Life-Balance bieten wir 30 Tage Urlaub, Überstundenausgleich, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei, flexible Arbeitszeitgestaltung, die Möglich­keit von Teilzeitbeschäftigung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Jobticket und die Möglichkeit von Telearbeit und mobilem Arbeiten.

Die Einstellung als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter erfolgt unbefristet unter Ein­gruppierung in die Entgeltgruppe 13 TVöD. Die spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis des höheren Dienstes ist möglich, sofern die Voraussetzungen des Bundesbeamtengesetzes erfüllt sind und haushaltsrechtliche oder personal­wirtschaftliche Gründe nicht entgegenstehen.

Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit werden für die Stufenzuordnung berücksichtigt, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Wir bieten bei Vorliegen spezieller Quali­fikationen oder einschlägiger Berufserfahrung die Möglichkeit der Gewährung von zusätzlichen variablen Gehaltsbestandteilen.

Für Tarifbeschäftigte, deren derzeitiges Arbeitsverhältnis unter den Geltungsbereich des TVöD fällt, besteht die Möglichkeit der Beschäftigung im Rahmen einer Abordnung für die Dauer von sechs Monaten mit dem Ziel der Versetzung.

Die Ausschreibung richtet sich auch an Beamtinnen/Beamten des höheren Dienstes der Besoldungsgruppen A 13h bis A 14. Hier ist zunächst eine Abordnung für die Dauer von sechs Monaten mit dem Ziel der Versetzung vorgesehen.

Zusätzlich wird derzeit eine oberstgerichtliche Zulage in Höhe von monatlich 275 € (für BesGr. A 13h bzw. Entgeltgruppe 13) bzw. 330 € (für BesGr. A 14) gezahlt.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden Trennungsgeld und Reisebeihilfen, ggf. Umzugskosten­vergütung sowie Sonderurlaub für Familienheimfahren gewährt.

Auch Bewerbungen mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit werden entsprechend den personellen und organisatorischen Möglichkeiten berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht unterstützt Beschäf­tigte mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen dabei, Berufstätigkeit und Familie besser ver­einbaren zu können.

Das Bundesverwaltungsgericht gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

Die Ausschreibung richtet sich an Bewerberinnen/Bewerber aller Nationalitäten. Sofern Sie einen ausländischen Studienabschluss erlangt haben, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte einen Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz (ZAB) bei. Weitere Informationen können der Inter­netseite www.kmk.org entnommen werden.

Sollte Ihr Interesse geweckt sein, übersenden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse, Beurteilungen, Referenzen, Beschäftigungs- und Fortbildungsnachweise) bis zum 17.06.2024 an:

Herrn
Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts
Referat Personal, BVerwG 02/2024
Simsonplatz 1
04107 Leipzig

Eine Übersendung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail an post@bverwg.bund.de ist möglich.

Für Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung wenden Sie sich bitte an Frau Spengler (0341 2007 1520). Für Fragen zu dem Arbeitsplatz steht Ihnen Herr Weber (0341 2007 1600) als Ansprechperson zur Verfügung.

Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist der Bewerbung ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen.