Pressemitteilung Nr. 60/2010 vom 01.07.2010

Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bernd Brunn im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Juni 2010 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bernd Brunn nach über 37-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und mehr als 12-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht auf seinen Antrag hin vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden.


Herr Dr. Brunn wurde 1949 in Frankenthal/Pfalz geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Mainz legte er 1972 die erste und 1975 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität in Mainz folgte der Eintritt in den Justizdienst des Landes Hessen 1976 beim Landgericht Darmstadt. 1977 promovierte ihn die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz zum Doktor der Rechte. Als Verwaltungsrichter war Herr Dr. Brunn ab 1977 zunächst am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, anschließend am Verwaltungsgericht Wiesbaden tätig. 1988 wurde er zum Richter am Bundespatentgericht ernannt. In der Zeit von 1984 bis 1986 und 1989 bis 1993 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. 1993 wurde ihm das Amt eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main übertragen.


Herr Dr. Brunn wurde im Mai 1995 zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Er gehörte zunächst dem u.a. für das Umweltschutzrecht und das Recht zur Regelung von Vermögensfragen zuständigen 7. Revisionssenat an und wechselte 1998 in den u.a. für das Lastenausgleichs- und Entschädigungsrecht, das Gesundheits-, Lebensmittel- und Landwirtschaftsrecht sowie das Verkehrs- und Subventionsrecht zuständigen 3. Revisionssenat. Nach Beendigung seiner von September 2003 bis Mai 2006 dauernden Abordnung an das Bundesministerium der Justiz war Herr Dr. Brunn dem u.a. für das Fürsorgerecht einschließlich des Asylbewerberleistungsrechts, das Vertriebenen-, das Schwerbehinderten-, Mutterschutz-, Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht sowie das Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen 5. Revisionssenat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit Juli 2008 war.


Herr Dr. Brunn hat insbesondere auf den Gebieten des Rechts zur Regelung von Vermögensfragen und des Verkehrsrechts die Rechtsprechung mit geprägt und mit gestaltet. Der Fachöffentlichkeit ist er als Mitherausgeber und Mitautor eines Kommentars zum Asylverfahrensgesetz bekannt.