Pressemitteilung Nr. 67/2015 vom 24.08.2015
Autobahn A 7 Hamburg: Letzte Klagen zurückgenommen
Der Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht um den Ausbau der Bundesautobahn A 7 in Hamburg (Bauabschnitt Stellingen) ist insgesamt gütlich beigelegt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss für den achtspurigen Ausbau des 1,6 km langen Abschnitts, von dem ca. 900 m in einem Lärmschutztunnel geführt werden sollen (Stellinger Deckel), waren 44 Klagen erhoben worden. Nachdem sich 41 Kläger schon im Juni dieses Jahres mit der Stadt Hamburg geeinigt und ihre Klagen zurückgenommen hatten, folgte nun die Rücknahme der letzten drei Klagen. Der für den 27. August 2015 vorgesehene Verhandlungstermin vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde aufgehoben.
BVerwG 9 A 15.13