Pressemitteilung Nr. 85/2017 vom 01.12.2017

Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts Dr. Josef Christ zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt

Heute hat der Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts Dr. Josef Christ aus den Händen des Bundespräsidenten die Ernennungsurkunde zum Richter des Bundesverfassungsgerichts erhalten. Herr Dr. Christ tritt die Nachfolge von Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier an.


Herr Dr. Christ wurde 1956 in Langenargen geboren. Nach seiner Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Diese promovierte ihn 1989 zum Doktor der Rechte. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahr 1990 begann er seine richterliche Tätigkeit am Verwaltungsgericht Karlsruhe. Es folgten Abordnungen von Juli 1993 bis Februar 1995 an das Bundeskanzleramt in Bonn, von April 1996 bis Ende 1999 an das Bundesverfassungsgericht und von Januar bis September 2000 an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Im August 2001 wurde Herr Dr. Christ zum Richter am Verwaltungsgerichtshof ernannt. Von Oktober 2001 bis April 2002 war er erneut als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht und ab Mai 2007 an das Staatsministerium Baden-Württemberg abgeordnet.


Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im August 2008 gehörte Herr Dr. Christ dem u.a. für das Straßen- und Wegerecht, das Kommunalabgabenrecht und das Flurbereinigungsrecht zuständigen 9. Revisionssenat an. Im Juli 2014 wurde er zum Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts ernannt und übernahm den Vorsitz des 8. Revisionssenats. Dieser ist u.a. für das Recht zur Regelung von Vermögensfragen, das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Finanzdienstleistungsrecht zuständig.