Pressemitteilung Nr. 11/2018 vom 07.03.2018

Geschäftslage des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2017

1. Allgemeiner Überblick


Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 1459 Verfahren anhängig gemacht worden. Das bedeutet eine Abnahme von 12 % gegenüber dem Jahr 2016, entspricht aber in etwa den Verfahrenseingängen in den Jahren 2013, 2014 und 2015. Zu den erfassten Verfahren zählen neben Revisionen und Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision auch erstinstanzliche Verfahren (etwa Klagen gegen die Planung und den Ausbau besonders wichtiger Verkehrswege oder gegen Vereinsverbote), Wehrdienstverfahren, Geheimschutzsachen sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.


Die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren ist mit 782 gegenüber 727 im Vorjahr gestiegen.


Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten fünf Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:


JahrEingängeErledigungenAnhängig am Jahresende
201314581523721
201413721405688
201514591412733
201616581664727
201714591407782


2. Verfahrensdauer in Revisions- und Beschwerdeverfahren


Die Dauer der Revisionsverfahren hat insgesamt, also unter Einschluss von unstreitigen Erledigungen, zugenommen; sie betrug durchschnittlich 11 Monate und 7 Tage gegenüber 10 Monaten und 5 Tagen im Jahr 2016. Die Dauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls leicht gestiegen; sie betrug im Durchschnitt 12 Monate und 9 Tage gegenüber 11 Monaten und 27 Tagen im Vorjahr.


Die durchschnittliche Gesamtdauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren betrug in den letzten fünf Jahren:


JahrVerfahrensdauer (Revisionsverfahren durch Urteil erledigt)
201313 Monate 9 Tage
201413 Monate 25 Tage
201513 Monate 23 Tage
201611 Monate 27 Tage
201712 Monate 9 Tage

Die Dauer der Beschwerdeverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr gleichbleibend: Durchschnittlich waren sie in 5 Monaten erledigt. Von den Beschwerdeverfahren waren 43,61 % innerhalb von 3 Monaten - gerechnet ab Eingang beim Bundesverwaltungsgericht - und 58,56 % innerhalb von 6 Monaten beendet.


3. Erstinstanzliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben und nach § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)


Verfahren über Infrastrukturvorhaben


In den Verfahren über Infrastrukturvorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist, sind im Jahr 2017 42 und damit in etwa gleich viele Klagen wie im Vorjahr (2016: 43) eingegangen. Bezogen auf derartige Infrastrukturvorhaben sind 11 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt worden. Das waren weniger Anträge als im Jahr 2016 (21) und mehr als im Jahr 2015 (2).


Die Neueingänge verteilen sich wie folgt: Im Fernstraßenrecht sind 13 (2016: 14), im Schienenwegerecht 6 (2016: 6), im Energieleitungsausbaurecht 12 Klagen (2016: 22), im Wasserstraßenrecht 10 Klagen (2016: 1), im Recht der Anlegung von Flugplätzen ist eine Klage (2016: 0) eingegangen.


Die durchschnittliche Dauer der dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesenen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:


Jahr Verfahrensdauer (Klageverfahren über Infrastrukturvorhaben, die dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesen sind)
201311 Monate
201411 Monate 18 Tage
20158 Monate 16 Tage
201611 Monate 6 Tage
201711 Monate 10 Tage

(Die im Jahr 2015 im Vergleich zu den übrigen Jahren kürzere Verfahrensdauer ist auf eine größere Zahl unstreitiger Erledigungen zurückzuführen.)


Verfahren nach § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)


Im Jahr 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht erstmals über Abschiebungsanordnungen nach § 58a AufenthG zu entscheiden. Für derartige Verfahren ist das Gericht in erster und letzter Instanz zuständig. Neben neun Klageverfahren gingen im Jahr 2017 13 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ein. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug für die durch Urteil entschiedenen Klageverfahren 6 Monate und 2 Tage. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes belief sich auf 2 Monate und 15 Tage.