Pressemitteilung Nr. 20/2019 vom 06.03.2019

Geschäftslage des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2018

1. Allgemeiner Überblick:


Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 1344 Verfahren anhängig gemacht worden. Das bedeutet eine Abnahme von 7,9 % gegenüber dem Jahr 2017. Zugleich konnte die Zahl der Erledigungen um 2,4 % auf 1441 gesteigert werden (Vorjahr: 1407). Zu den erfassten Verfahren zählen neben Revisionen und Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision auch erstinstanzliche Verfahren (etwa Klagen gegen die Planung und den Ausbau besonders wichtiger Verkehrswege oder gegen Vereinsverbote), Wehrdienstverfahren, Geheimschutzsachen sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe. 


Die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren konnte deutlich gesenkt werden (685 gegenüber 782 im Vorjahr) und erreicht nunmehr annähernd den Wert von 2014 (688 anhängige Verfahren).


Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten fünf Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:


JahrEingängeErledigungenAnhängig am Jahresende
201413721405688
201514591412733
201616581664727
201714591407782
201813441441685


2. Verfahrensdauer in Revisions- und Beschwerdeverfahren


Die Dauer der Revisionsverfahren ist insgesamt, also unter Einschluss von unstreitigen Erledigungen, konstant geblieben: sie betrug durchschnittlich 11 Monate und 12 Tage gegenüber 11 Monaten und 7 Tagen im Jahr 2017. Die Dauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr etwas  gestiegen.


Die durchschnittliche Gesamtdauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren betrug in den letzten fünf Jahren:


JahrVerfahrensdauer (Revisionsverfahren durch Urteil erledigt)
201413 Monate 25 Tage
201513 Monate 23 Tage
201611 Monate 27 Tage
201712 Monate 9 Tage
201814 Monate 16 Tage

Die Dauer der Beschwerdeverfahren hat im Vergleich zum Vorjahr hingegen abgenommen: Durchschnittlich waren sie in 3 Monaten und 29 Tagen erledigt. Von den Beschwerdeverfahren konnten 56,23 % innerhalb von 3 Monaten - gerechnet ab Eingang beim Bundesverwaltungsgericht - und 70,77 % innerhalb von 6 Monaten beendet werden.


3. Erstinstanzliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben und nach § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)


Verfahren über Infrastrukturvorhaben


In den Verfahren über Infrastrukturvorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist und die in der Regel einen besonderen Aufwand erfordern, sind im Jahr 2018 47 und damit mehr Klagen als im Vorjahr (2017: 42) eingegangen. Bezogen auf derartige Infrastrukturvorhaben sind 7 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt worden. Das waren etwas weniger Anträge als im Jahr 2017 (11).


Die Neueingänge verteilen sich wie folgt: Im Fernstraßenrecht sind 27 (2017: 13), im Schienenwegerecht 4 (2017: 6), im Energieleitungsausbaurecht 14 Klagen (2017: 12), im Wasserstraßenrecht 2 Klagen (2017: 10) und im Recht der Anlegung von Flugplätzen ist keine Klage (2017: 1) eingegangen.


Die durchschnittliche Dauer der dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesenen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:


Jahr Verfahrensdauer (Klageverfahren über Infrastrukturvorhaben, die dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesen sind)
201411 Monate 18 Tage
20158 Monate 16 Tage
201611 Monate 6 Tage
201711 Monate 10 Tage
201812 Monate 23 Tage

(Die im Jahr 2015 im Vergleich zu den übrigen Jahren kürzere Verfahrensdauer ist auf eine größere Zahl unstreitiger Erledigungen zurückzuführen.)


Verfahren nach § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)


Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2017 erstmals über Abschiebungsanordnungen zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr nach § 58a AufenthG erst- und letztinstanzlich zu entscheiden hatte, sind die Eingangszahlen für derartige Verfahren im Jahr 2018 deutlich zurückgegangen. Neben 3 Klageverfahren (2017: 11) gingen 5 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (2017: 13) ein. Während sich die durchschnittliche Verfahrensdauer der durch Urteil entschiedenen Klageverfahren im Vergleich zum Vorjahr erhöhte, konnte die Dauer der Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf 1 Monat und 22 Tage gesenkt werden.