Pressemitteilung Nr. 16/2020 vom 17.03.2020

Eingeschränkte Tätigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ab dem 18. März 2020

Das Bundesverwaltungsgericht schränkt seine Tätigkeit vom 18. März 2020 bis voraussichtlich 19. April 2020 aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein, nachdem sich die Coronavirus-Infektion von mehreren Beschäftigten bestätigt hat.


In dem genannten Zeitraum finden - mit Ausnahme von unaufschiebbaren Angelegenheiten - keine mündlichen Verhandlungen statt. In diesem Zeitraum bereits anberaumte Termine zur mündlichen Verhandlung wurden aufgehoben. Das Dienstgebäude ist für die Öffentlichkeit geschlossen.


Es findet ein Notbetrieb statt, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Anträge, Klagen und Schriftsätze können ungeachtet dessen auf dem gewohnten Weg eingereicht werden. Eine Bearbeitung ist sichergestellt.


Die Pressestelle des Gerichts ist im genannten Zeitraum ausschließlich per E-Mail erreichbar. Mit einer verzögerten Bearbeitung von Presseanfragen ist zu rechnen.