Pressemitteilung Nr. 32/2021 vom 27.05.2021

Erstmalige Verleihung des „Horst-Sendler-Preises des Bundesverwaltungsgerichts“

Am 3. Juni 2021 wird der „Horst-Sendler-Preis des Bundesverwaltungsgerichts“ erstmalig an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verliehen.


17 Bewerberinnen und Bewerber hatten ihre Arbeiten in den Klassen „Monographien“ und „Aufsätze“ auf den Gebieten des Allgemeinen Verwaltungsrechts, des Verwaltungsprozessrechts sowie der Institution der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingereicht. Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein abgeschlossenes, nicht notwendig juristisches, Hochschulstudium und die Altersgrenze von höchstens 35 Jahren bei Einreichung des wissenschaftlichen Beitrags. Zwei der Bewerberinnen und Bewerber werden nun am 3. Juni 2021 für ihre herausragenden wissenschaftlichen Leistungen geehrt.


Das Anliegen des Organisationskomitees und der Fachjury, bestehend aus der Vorsitzenden Richterin am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Ulrike Bick und den Vorsitzenden Richtern am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Uwe Berlit und Prof. Dr. Ingo Kraft, ist es, den wissenschaftlichen Nachwuchs dazu anzuregen, sich wieder verstärkt dem Forschungsfeld des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts zuzuwenden. Die Namensgebung erinnert an den ehemaligen Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Horst Sendler (1926 - 2006), dem die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses immer ein Anliegen war.