Pressemitteilung Nr. 73/2025 vom 07.10.2025
Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Sigrid Emmenegger zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts ernannt
Heute hat Frau Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Sigrid Emmenegger aus den Händen des Bundespräsidenten die Ernennungsurkunde zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts erhalten. Frau Dr. Emmenegger tritt die Nachfolge von Frau Professorin Dr. Doris König an.
Frau Dr. Emmenegger wurde 1976 in Freiburg i. B. geboren. Nach Abschluss des Studiums promovierte sie die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Februar 2005 zum Doktor der Rechte. Nachdem sie die Zweite juristische Staatsprüfung abgelegt hatte, begann Frau Dr. Emmenegger im Februar 2007 ihre richterliche Laufbahn am Verwaltungsgericht Koblenz. Es folgten Abordnungen an das Verwaltungsgericht Mainz von September 2007, an das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße bis April 2009 und daran anschließend bis Ende Juni 2013 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht. Einer darauffolgenden Abordnung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz schloss sich im April 2014 die Versetzung dorthin unter Ernennung zur Richterin am Oberverwaltungsgericht an. Von Januar 2017 bis Juli 2019 war Frau Dr. Emmenegger zugleich mit einem Teil ihrer Arbeitskraft an den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz abgeordnet. Im Juli 2019 wurde sie zur Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Koblenz ernannt.
Nach ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht im Januar 2021 gehörte Frau Dr. Emmenegger dem 4. Revisionssenat an, der u.a. für das Bau- und Bodenrecht, das Recht des Ausbaues von Energieleitungen, das Recht der Anlegung und des Betriebes von Flugplätzen, das Denkmalschutzrecht sowie das Natur- und Landschaftsschutzrecht zuständig ist. Im November 2023 wechselte sie in den neu eingerichteten 11. Revisionssenat, der für das Recht des Ausbaus von Energieleitungen sowie für Streitigkeiten zuständig ist, die Vorhaben zur Errichtung und zur Anbindung von Terminals zum Import von Wasserstoff und Derivaten betreffen, mit Ausnahme von Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz.