Pressemitteilung Nr. 01/2026 vom 01.01.2026
Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Ulrike Bick im Ruhestand
Mit Ablauf des Monats Dezember 2025 ist Frau Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Ulrike Bick nach mehr als 13-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.
Frau Prof. Dr. Bick wurde 1959 in Herne geboren und studierte u. a. Rechtswissenschaften in Bochum, Genf und Paris. Im Juni 1988 promovierte die Ruhr-Universität Bochum sie zur Doktorin der Rechte. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung und einer mehrjährigen wissenschaftlichen Tätigkeit an der Ruhr-Universität Bochum begann Frau Prof. Dr. Bick im November 1992 ihre richterliche Laufbahn am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Ab Januar 2000 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet und wurde während dieser Zeit zur Richterin am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ernannt. Daran anschließend war Frau Prof. Dr. Bick ab Mitte Juli 2002 bis Ende Juli 2012 am Oberverwaltungsgericht Münster tätig, unterbrochen durch eine Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht von Oktober 2006 bis Ende Juli 2009. Ihre Beförderung zur Vorsitzenden Richterin am Oberverwaltungsgericht erfolgte im Oktober 2011.
Im August 2012 wurde Frau Prof. Dr. Bick zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht ernannt und dem 9. Revisionssenat zugewiesen. Dieser ist u. a. für das Straßen- und Wegerecht, insbesondere die dem Bundesverwaltungsgericht zugewiesenen erstinstanzlichen Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau von Bundesfernstraßen, Streitigkeiten, welche die Fehmarnbelt-Querung zwischen Puttgarden und der deutsch-dänischen Grenze betreffen, und das Abgabenrecht zuständig. Seit Ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2020 hat sie den Senatsvorsitz inne.
Frau Prof. Dr. Bick betreute seit 2014 ein gemeinsames Veröffentlichungsprojekt der höchsten Verwaltungsgerichte Deutschlands und Frankreichs, die sogenannten "Publications croisées". Sie war Mitinitiatorin dieses Projekts, in dem das Bundesverwaltungsgericht und der französische Conseil d'État seither mehrmals pro Jahr Entscheidungen zu ausgewählten Themen sowie Überblicksaufsätze des jeweiligen Partnergerichts in juristischen Fachzeitschriften veröffentlichen. Frau Prof. Dr. Bick stellte insbesondere die Auswahl aktueller Themen, die Gewinnung von Autoren und Autorinnen, die Qualitätskontrolle der Übersetzungen aus dem Französischen ins Deutsche und den Kontakt zum deutschen Verlag sicher.
Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist sie als Prüferin beim Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen und als Honorarprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster tätig.