Pressemitteilung Nr. 02/2026 vom 01.01.2026

Zusammenführung des 9. und des 11. Revisionssenats beim Bundesverwaltungsgericht

Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wird der 9. Revisionssenat aufgelöst und der 11. Revisionssenat fortan als 9. Revisionssenat geführt. Den Vorsitz des neuen 9. Senats übernimmt Prof. Dr. Christoph Külpmann, der den Vorsitz des bisherigen 11. Revisionssenats innehatte. Die bisherige Vorsitzende des 9. Senats, Prof. Dr. Ulrike Bick, ist mit Ablauf des Jahres 2025 in den Ruhestand eingetreten (PM 01/2026).


Der 9. Revisionssenat wird zuständig sein für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Rechts des Ausbaus von Energieleitungen (bisher 11. Senat) und des Straßen- und Wegerechts (bisher 9. Senat), hierunter insbesondere die dem Bundesverwaltungsgericht zugewiesenen erstinstanzlichen Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau von Bundesfernstraßen. Insgesamt wird der Senat damit vor allem mit Verfahren befasst sein, für die der Gesetzgeber eine besondere Beschleunigung anstrebt und die er daher dem Bundesverwaltungsgericht als erster und letzter Instanz zugewiesen hat.


Die weiteren, vom bisherigen 9. Senat bearbeiteten Materien werden auf den 4., 7. und 8. Senat umverteilt.


Der vollständige Geschäftsverteilungsplan ist auf der Webseite des Bundesverwaltungsgerichts einsehbar: https://www.bverwg.de/rechtsprechung/geschaeftsverteilungsplan


Insgesamt verfügt das Bundesverwaltungsgericht damit über 54 Richterinnen und Richter in zehn Revisionssenaten und zwei Wehrdienstsenaten.