Pressemitteilung Nr. 38/2026 vom 01.06.2026
Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Andreas Korbmacher im Ruhestand
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Andreas Korbmacher ist mit Ablauf des Monats Mai 2026 nach gut 17-jähriger Tätigkeit als Richter am Bundesverwaltungsgericht und fast vierjähriger Ausübung des Präsidentenamts in den Ruhestand getreten.
Herr Prof. Dr. Korbmacher, geboren 1960 in Freiburg im Breisgau, schloss seine juristische Ausbildung 1988 mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung in Berlin ab. Im Anschluss begann er seine richterliche Laufbahn am Landgericht Berlin, dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg und dem Verwaltungsgericht Berlin. 1990 wurde er zum Doktor der Rechte promoviert und 1991 zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht erfolgte im März 2001. Von September 1997 bis Ende 2002 war er zunächst an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin als wissenschaftlicher Mitarbeiter, anschließend an die Senatsverwaltung für Justiz abgeordnet. Im Januar 2003 wurde Herr Prof. Dr. Korbmacher zum Richter am Oberverwaltungsgericht und im Mai 2005 zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ernannt.
Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im November 2008 gehörte Herr Prof. Dr. Korbmacher dem für das Straßen- und Wegerecht zuständigen 9. Revisionssenat an. Im Mai 2017 übernahm er den Vorsitz des insbesondere für das Immissionsschutzrecht zuständigen 7. Revisionssenats. Hier führte er u. a. Verfahren zur Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten auf Grundlage von Luftreinhalteplänen, zur Elbvertiefung und im Zusammenhang mit dem Ausbau der LNG-Infrastruktur. Von August 2021 bis Oktober 2023 hatte er zusätzlich den Vorsitz des insbesondere für das Informationsfreiheitsrecht zuständigen 10. Revisionssenats inne.
Von Mai 2019 bis Anfang September 2022 war er Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts. Am 8. September 2022 wurde Herr Prof. Dr. Korbmacher zum Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts ernannt. Während seiner Amtszeit sind Prozesse weiter digitalisiert und Strukturen optimiert worden. Mehr als zwei Jahre vor dem gesetzlichen Stichtag konnte die Aktenführung vollständig auf die E-Akte umgestellt werden. Seitdem werden alle Verfahren papierlos geführt. Am 8. Juni 2023 - auf den Tag genau - feierte das Bundesverwaltungsgericht unter der Präsidentschaft von Herrn Prof. Dr. Korbmacher den 70. Geburtstag des Bundesverwaltungsgerichts mit einem Jubiläumssymposium zur Geschichte, Gegenwart und Zukunft der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Im darauffolgenden Jahr lud Herr Prof. Dr. Korbmacher unter dem Motto "Arbeiten für den Rechtsstaat" zum Tag der offenen Tür ein, der erstmals seit neun Jahren wieder stattfand. Auch die Weiterentwicklung der internationalen Zusammenarbeit des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen der ACA-Europe (der Vereinigung der Staatsräte und obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union) sowie durch direkten Austausch in bilateralen Arbeitstreffen mit den Obersten Verwaltungsgerichten von Polen, Ungarn und Frankreich war ihm ein großes Anliegen.
Herr Prof. Dr. Korbmacher ist neben seiner richterlichen Tätigkeit Honorarprofessor am Institut für Stadt- und Regionalplanung der Technischen Universität Berlin.
Über die Nachfolge ist noch nicht entschieden. Die Amtsgeschäfte übernimmt bis auf Weiteres die Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Frau Dr. Susanne Rublack.